Rechtsanwälte
Bradler  Feiter
& Kollegen

Ihre Strafverteidiger im Jugendstrafrecht in Heinsberg & Mönchengladbach.

Über uns:

Herzlich willkommen auf unserer Webseite!

In einer Zeit, in der rechtliche Auseinandersetzungen immer komplexer werden, ist es wichtig, einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite zu wissen. Wir, die Strafverteidiger BRADLER  FEITER & Kollegen, sind eine auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Heinsberg und Mönchengladbach.

Unsere erfahrenen Anwälte, geleitet von den beiden Partnern, Rechtsanwalt Mathias Bradler und Rechtsanwältin Elena Feiter, verfügen über ein breites Fachwissen und eine langjährige Erfahrung im Strafrecht. Wir bieten Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Strafrechts, von der einfachen Körperverletzung über Straftaten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bis hin zu komplexen Wirtschaftsstrafverfahren.

Wir wissen, dass eine strafrechtliche Auseinandersetzung für die Betroffenen oft eine große Belastung darstellt. Daher legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle und persönliche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen, erklären Ihnen die Rechtslage verständlich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Strafrechts
  • Erfahrene und spezialisierte Anwälte
  • Individuelle und persönliche Betreuung
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Kompetente Vertretung vor Gericht

Wir vertreten Sie insbesondere vor folgenden Landgerichten:

Köln, Aachen, Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Wuppertal

und den zugehörigen Amtsgerichten.

Bundesweite Vertretung: Wir sind selbstverständlich auch außerhalb der genannten Bezirke für Sie tätig.

Umfassende Expertise im Strafrecht:

Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung und ein breites Fachwissen im Strafrecht. Wir vertreten Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens, von der ersten Anhörung bis hin zur Hauptverhandlung und gegebenenfalls auch in der Revision.

Persönliche Betreuung und Vertrauen:

Unsere  Mandanten schätzen die persönliche Betreuung und das Vertrauensverhältnis, das wir zu ihnen aufbauen. In strafrechtlichen Angelegenheiten ist es wichtig, einen Verteidiger an seiner Seite zu haben, der nicht nur fachlich kompetent ist, sondern auch menschlich und verständnisvoll  agiert.

Erfolgreiche Strafverteidigung:

Unsere Erfolge sprechen für sich. Wir haben in unzähligen Strafverfahren die Rechte unserer Mandanten erfolgreich verteidigt und ihnen zu einem gerechten Urteil verholfen.

Wenn Sie erfahrene und engagierte Strafverteidiger am Niederrhein suchen, sind Sie bei uns in guten Händen.

Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen zu unserer Kanzlei und unseren Leistungen. 
Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns unter den unten angegebenen Kontaktdaten und vereinbaren Sie einen Termin.

Spezialisierung auf Strafverteidigung in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende:

Jugendstrafrecht: Wir sind für Sie da!

Sicherlich auch aufgrund der Tatsache, dass sich die größte Jugendvollzugsanstalt Nordrhein-Westfalens in Heinsberg befindet, hat sich unsere Kanzlei auch auf die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Strafverfahren spezialisiert. Vorteilhaft ist zudem, dass das Amtsgericht Heinsberg direkt neben unserem Kanzleigebäude und somit in 1 Minute fußläufig zu erreichen ist.

Ihre Verteidiger im Jugendstrafrecht:

In Heinsberg, nur wenige Minuten von der JVA Heinsberg entfernt, befindet sich der Hauptsitz unserer Kanzlei. Die räumliche Nähe zur JVA ermöglicht es uns, regelmäßigen Kontakt zu den von uns verteidigten jungen Mandanten zu halten.

Nicht immer lässt sich eine Inhaftierung verhindern. In diesen Fällen ist es wichtig, einen starken Partner an seiner Seite zu haben. Wir verteidigen seit vielen Jahren u.a. auch zahlreiche sogenannte jugendliche Intensivtäter, die nicht nur aus Heinsberg, sondern häufig auch aus Mönchengladbach und anderen Städten in NRW stammen.

Die JVA Heinsberg:

Die JVA Heinsberg ist die größte Jugendstrafanstalt in Nordrhein-Westfalen. Sie wurde im Jahr 1978 in Betrieb genommen und verfügt heute über 566 Haftplätze, davon 134 für Untersuchungshaft. Die Anstalt hat sich durch ihre verschiedenen sozialpädagogischen Konzepte und ein breites Ausbildungsangebot einen Namen gemacht.

Unsere Leistungen für Sie:

Wir bieten Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung und Verteidigung in allen Bereichen des Jugendstrafrechts. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite und setzen sich für Ihre Rechte ein. Wir stehen in engem Kontakt auch zu der jeweils zuständigen Jugendgerichtshilfe, Therapieeinrichtungen und anderen an dem Jugendstrafverfahren beteiligten Stellen.

Jugendstrafrecht und Jugendstrafvollzug - Ein Überblick:

Das Jugendstrafrecht ist ein eigenständiger Bereich des Strafrechts, der sich mit Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden befasst. Es unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht in vielerlei Hinsicht, insbesondere durch den Fokus auf Erziehung und Resozialisierung.

Grundzüge des Jugendstrafrechts:

  • Anwendungsbereich: Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre), wenn die Tat nach ihrer Reife und Entwicklung als jugendtypische Verfehlung anzusehen ist.
  • Erziehungsgedanke: Im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts steht der Erziehungsgedanke. Ziel ist es, den Jugendlichen oder Heranwachsenden von weiteren Straftaten abzuhalten und ihm eine positive Entwicklung zu ermöglichen.

    Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht drei Arten von strafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten vor: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel  und zuletzt die Jugendstrafe.
     
  • Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel: Das Jugendstrafrecht kennt keine Strafen im herkömmlichen Sinne, sondern Jugendstrafen. Diese reichen von Erziehungsmaßnahmen (z.B. Betreuungsweisungen, Arbeitsauflagen) über Zuchtmittel (z.B. Verwarnung, Auflagen) bis hin zu Jugendstrafe.
  • Jugendstrafe: Die Jugendstrafe ist die schwerste Sanktion im Jugendstrafrecht. Sie wird nur verhängt, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen. Die Jugendstrafe wird in der Regel in einer Jugendstrafanstalt vollzogen.

Jugendstrafvollzug:

Das Land Nordrhein-Westfalen unterhält in Heinsberg, Herford und Wuppertal-Ronsdorf drei reine geschlossene Jugendvollzugsanstalten.

Der Jugendstrafvollzug hat die Aufgabe, die Jugendstrafe zu vollziehen und den Jugendlichen oder Heranwachsenden auf ein Leben ohne Kriminalität vorzubereiten.

Zentrale Aspekte des Jugendstrafvollzugs

  • Erziehung und Förderung: Der Jugendstrafvollzug legt großen Wert auf die Erziehung und Förderung der Jugendlichen und Heranwachsenden. Durch Bildungs- und Freizeitangebote sollen sie in ihrer Entwicklung unterstützt werden.
  • Resozialisierung: Ein wichtiges Ziel des Jugendstrafvollzugs ist die Resozialisierung der Jugendlichen und Heranwachsenden. Sie sollen auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden und die Möglichkeit erhalten, sich in die Gesellschaft zu integrieren.
  • Sicherheit: Der Jugendstrafvollzug hat auch die Aufgabe, die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten.

Unterschiede zum Erwachsenenstrafvollzug

Der Jugendstrafvollzug unterscheidet sich vom Erwachsenenstrafvollzug in vielerlei Hinsicht. Er ist stärker auf die Bedürfnisse von Jugendlichen und Heranwachsenden ausgerichtet und legt größeren Wert auf Erziehung und Resozialisierung.

Weitere Informationen

Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen zum Jugendstrafrecht und Jugendstrafvollzug, sowie zu unserer Kanzlei und unseren Leistungen in diesem Bereich.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, können Sie uns gerne telefonisch, über das Kontaktformular oder per E-Mail erreichen.

Wichtige vier Fakten über den Jugendstrafvollzug:

566

Allein in der JVA in Heinsberg gibt es 566 Haftplätze.

3

In NRW gibt es drei rein geschlossene Jugendvollzugsanstalten.

5

Zudem gibt es in NRW fünf Jugendarrestanstallten.

2740

Am 31. März 2024 gab es im Jugendstrafvollzug in Deutschland insgesamt rund 2.740 Strafgefangene (geschlossener und offener Vollzug). 

"Herr Bradler hat unseren Sohn vor dem Landgericht Mönchengladbach vertreten. Auf Grund der Menge an Delikten die mein Sohn in einer Phase von über zwei Jahren angehäuft hatte sah es nach einer Haftstrafe von über 3 Jahren aus. Dank der hervorragenden Verteidigung hat mein Sohn eine 2 jährige Bewährungsstrafe bekommen, die er hoffentlich nutzen wird. Ich danke Herrn Bradler auch dafür, daß er uns stets freundlich und mit viel Zuversicht begleitet hat."

Bewertung einer Mutter auf: anwalt.de

Partner:

Inhaber der Kanzlei sind Rechtsanwalt Mathias Bradler und Rechtsanwältin Elena Feiter.

RA Mathias Bradler

Bradler | Feiter | Tholen | Oberbusch

RAin Elena Feiter

"Ich hatte das große Glück, gestern von Elena Feiter als Anwältin unterstützt zu werden, und ich bin begeistert von ihrer Professionalität und ihrem Engagement. Frau Feiter hat sich mein Anliegen sehr genau angehört und mir dabei geholfen, alle relevanten Details zu erfassen. Sie nimmt sich Zeit, um alles zu verstehen, und entwickelt dann maßgeschneiderte Lösungen. Ihre empathische und freundliche Art schafft sofort Vertrauen, und sie hat es geschafft, eine entspannte und kooperative Atmosphäre zu schaffen, selbst in schwierigen Momenten. Besonders beeindruckend war ihr Engagement, immer das Beste für mich herauszuholen und alle möglichen Optionen klar und verständlich zu erklären. Dank ihrer exzellenten Unterstützung konnte mein Problem schnell und effizient gelöst werden. Ich kann Elena Feiter nur wärmstens weiterempfehlen und werde mich bei zukünftigen rechtlichen Anliegen definitiv wieder an sie wenden.!"

Bewertung eines Mandanten auf: anwalt.de

Kontakt:

Rechtsanwälte BRADLER  FEITER & Kollegen GbR
Siemensstraße 3 (Am Amtsgericht)
D-52525 Heinsberg

Telefon: 02452 684471-0
Telefax: 02452 684471-9
WhatsApp-Business: 0173 9604424
E-Mail: kanzlei@bf-kollegen.de
Web: www.bf-kollegen.de

Zweigstelle in Mönchengladbach:
Aachener Straße 77
D-41061 Mönchengladbach

Telefon: 02161 683470-0 
Telefax: 02161 683470-9 

Sie finden uns auch bei Anwalt.de.

Unsere Öffnungszeiten: kanzlei@bf-kollegen.de

  • Mo – Fr
    • 09:00 – 17:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

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